Bachelorabschlüsse in Deutschland:

Der Bachelor ist ein berufsqualifizierender Abschluss. Daran anschließen kann sich ein vertiefender Master-Studiengang, in Ausnahmefällen bereits die Promotion. Zum gleichnamigen Abschluss in den USA bestehen Unterschiede sowohl im Aufbau des Studiums als auch bei der Anerkennung der Abschlüsse. Ein wesentlicher Unterschied zu den Bachelorabschlüssen, die an amerikanischen Hochschulen erworben werden können, besteht darin, dass in den USA der Bachelor nicht immer automatisch berufsqualifizierend ist und zusätzliche Lizenzierungsverfahren bei Behörden oder berufsständischen Organisationen durchlaufen werden müssen, bevor man mit dem Job beginnen kann.

  • Bachelor of Arts (B.A.) ), üblich in den Geisteswissenschaften und Sozialwissenschaften
  • Bachelor of Science (B.Sc.), üblich in den Ingenieur-, Natur- und Wirtschaftswissenschaften
  • Bachelor of Engineering (B.Eng.), üblich in den Ingenieurwissenschaften 
  • Bachelor of Laws (LL.B.), üblich in den Rechtswissenschaften 
  • Bachelor of Education (B.Ed.), üblich in den Lehrämtern
  • Bachelor of Fine Arts (B.A.F.), üblich in den bildenden Künsten 
  • Bachelor of Music (B.Mus.), üblich in der angewandten Musik


Masterabschlüsse in Deutschland:

Der Master ist der zweite akademische Grad, den Studierende an Hochschulen als Abschluss einer wissenschaftlichen Ausbildung erlangen können. Er wird nach einem ein- bis zweijährigen Vollzeit- oder berufsbegleitenden Studium verliehen. Studienvoraussetzung ist ein Bachelor- oder der Abschluss in einem traditionellen, einstufigen Studiengang (Magister, Diplom etc.). Je nach Ausrichtung kann ein Masterstudiengang der wissenschaftlichen Vertiefung des vorherigen Studiums oder der Erschließung neuer Wissensgebiete dienen. Demnach wird auch in konsekutive und nicht-konsekutive Masterstudiengänge unterschieden. Für konsekutive und nicht-konsekutive Masterstudiengänge sind jeweils verschiedene Abschlussbezeichnungen zulässig.

Konsekutive Masterabschlüsse:

  • Master of Arts (M.A. oder MA), üblich in den Geisteswissenschaften und Sozialwissenschaften
  • Master of Engineering (M.Eng.), üblich bei den Ingenieurwissenschaften.
  • Master of Laws (LL.M.), üblich bei den Rechtswissenschaften
  • Master of Science (M.Sc. oder MSc), üblich in den Ingenieur-, Natur- und Wirtschaftswissenschaften

Die direkte, fachliche Fortführung eines speziellen Bachelorstudiengangs. Er dient der Vertiefung des vorhandenen Wissens im theoretischen und forschungsorientierten Bereich.

Nicht-konsekutive Masterabschlüsse:

Die Abschlussbezeichnungen nicht-konsekutiver Masterstudiengänge können von den Hochschulen frei gewählt werden (z.B.: Master of Taxation, Master of Business Administration, Master of Education etc.). Sie dienen dem Zweck, die Studenten in einem Bereich weiterzubilden, den sie in ihren voran-gegangenen Studien noch nicht vertieft belegt haben, d.h. sie schließen an ein beliebiges, abge-schlossenes Studium an.

Weiterbildende Studiengänge sind ebenfalls nicht-konsekutiv und setzen zudem eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung voraus. 

 


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