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Staatsexamina: Absolventen der Medizin, Rechtswissenschaften und Pharmazie erhalten bei Abschluss ihres Studiums keinen akademischen Grad wie Diplom, Magister, Master oder Bachelor. Stattdessen absolvieren sie zum Abschluss ihres Studiums ein oder mehrere Staatsprüfungen, der ihnen den Zugang zu bestimmten vom Staat regulierten Berufen (z. B. Ärzte) oder in den Staatsdienst selbst (z. B. Juristen) eröffnet.
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