Ein Studium ist teuer. Zum Glück kann jeder auf eine vielzahl von Finanzierungsmöglichkeiten zurückgreifen, sodass die Finanzierung eines Studiums zwar nicht einfach ist - aber kein unüberwindbares Hindernis!

Finanzierungsmöglichkeit
 
Vorteile
 
Nachteile
 
Gutes Gefühl, selbst für das Leben aufzukommen. Praxiserfahrung während des Studiums, keine Schulden.
 
Kostet viel Zeit. Kann die Studiendauer verlängern. Kann die Studienleistungen beeinträchtigen.
Nur die Hälfte des Betrages muss zurückbezahlt werden. Student kann sich auf das Studium konzentrieren.
 
Die Hälfte des Betrages muss zurückbezahlt werden. Die meisten Studenten sind nicht BAföG berechtigt.
Kann jeder bekommen.
Reicht zur alleinigen Studienfinanzierung nicht aus.
 
 
Einkommen und Vermögen des Antragstellers oder der Eltern spielt keine Rolle. Kann zusätzlich zum BAföG bezogen werden. Student kann sich auf das Studium konzentrieren.
 
Antragssteller muss bereits einen fortgeschrittenen Studienabschnitt erreicht haben. Betrag muss nach dem Studium zurückbezahlt werden.
Student kann sich auf das Studium konzentrieren. Kredite werden elternunabhängig vergeben.
 
Betrag muss nach dem Studium zurückbezahlt werden.
 
 

TIPP: www.stipendienlotse.de/

Man muss sich nicht verschulden.
 
Ist meist an Auflagen (z.B. Leistung oder Themen) geknüpft.
Studienfinanzierung ist umfangreich abgesichert. Praxiserfahrung neben dem Studium. Beste Karrierechancen!
Hoher Workload. Feste Bindung an Arbeitgeber, wenig Flexibilität. Sehr frühe Bewerbung notwendig!

 


Jobben neben dem Studium:
Dies ist der von den meisten Studenten gewählte Weg zur Studienfinanzierung. Doch er hat seine Tücken. So ist der Job ein sehr häufiger Grund, dass sich die Studienzeit um mehrere Semester ver-längert. Wenn neben dem Studium gejobbt wird, sollte darauf geachtet werden, dass das Studium nicht darunter leidet. Dafür ist zeitliche Flexibilität eines der wichtigsten Kriterien. Es sollten keine Vorle-sungen auf Grund des Jobs ausfallen und in Lernphasen sollte es möglich sein, die Stundenzahl auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Ist das nicht möglich, sollte über eine Fremdfinanzierung ernsthaft nachgedacht werden. Vielen ist auch nicht klar, dass ein fertig ausgebildeter Akademiker das Vielfache eines Studentenjobbers verdient.
Für Studierende in höheren Fachsemestern kann übrigens ein Job als studentische Hilfskraft an der Hochschule oder Werkstudentenverträge bei Unternehmen sehr interessant sein. So können Fachinhalte vertieft werden, Netzwerke geknüpft und Praxiserfahrungen gesammelt werden.
BAföG:
Das BAföG ist die bekannteste Form der Studienfinanzierung. Diese finanzielle Förderungsform ist für diejenigen gedacht, deren eigenes Einkommen und Vermögen oder das der Eltern nicht ausreicht, um das Studium zu finanzieren. BAföG gibt es nur für die Regelstudienzeit und ist zur Hälfte ein staatlicher Zuschuss (muss nicht zurückgezahlt werden) und zur Hälfte ein Staatsdarlehen (muss nach dem Studium mit Zinsen zurückgezahlt werden).

Für den Erhalt von BAföG gilt im Groben:

  • Die Ausbildung muss förderungsfähig sein. Fast alle Hochschulen, Akademien, höhere Fachschulen und anerkannte Fernunterrichtslehrgänge sind als förderungsfähig anerkannt.
  • Der Geförderte muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. 
  • Die Leistungen des Geförderten müssen erwarten lassen, dass das Ausbildungsziel erreicht wird. Hierbei muss nach dem 5. Semester ein Eignungsnachweis erbracht werden.
  • Grundsätzlich kann nur gefördert werden, wer das Studium vor Vollendung des 30. Lebensjahres beginnt. Ausnahmen sind möglich. 
  • Die Förderhöchstdauer (meist die Regelstudienzeit) darf nicht überschritten werden. Ausnahmen sind möglich.

Der individuelle Förderungsbetrag kann leicht mit Hilfe eines BAföG-Rechners ermittelt werden, z.B. beim Bundesministerium für Bildung und Forschung unter www.bafoeg.bmbf.de. Der maximale För-derungsbetrag beträgt zurzeit 585,- Euro.

Kindergeld:
Berechtigt zum Empfang von Kindergeld sind Kinder, die über das 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres eine Berufsausbildung absolvieren. Es besteht also auch im Studium ein Anspruch auf Kindergeld, sofern die Einkünfte des Kindes nicht den Betrag von jährlich 7.680 (2009) Euro überschreiten. BAföG-Leistungen, die nicht in Form eines Kredites gewährt werden, werden zu den Einkünften gezählt. Der Anspruchszeitraum verlängert sich, falls Wehrdienst, Zivildienst oder ein freiwilliges soziales Jahr absolviert wurde.

Mehr Informationen:
www.bff-online.de/kige/Kindergeldberechtigte.html


Bildungsförderung der KFW:
Die KfW Förderbank fördert Ausbildung, Weiterbildung und Hochschulstudium mit zinsgünstigen Krediten. Zum Beispiel mit dem Bildungskredit, der Studenten in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen unterstützen soll. Der Bildungskredit kann auch zusätzlich zu BAföG-Leistungen zur Finanzierung von au-ßergewöhnlichem, nicht durch das BAföG erfasstem Aufwand gewährt werden. Besonderheit: Die Kreditvergabe ist im Gegensatz zum BAföG unabhängig vom eigenen Einkommen oder vom Ein-kommen der Eltern oder des Ehegatten.

Den Bildungskredit erhalten:

  • Studenten, die die Zwischenprüfung bestanden haben,
  • Studenten, die den ersten Teil eines Konsekutiv-Studiengangs abgeschlossen haben, ein post-graduales Studium oder ein Masterstudium betreiben, 
  • Studenten eines Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums, 
  • Teilnehmer eines in- oder ausländischen Praktikums, das im Zusammenhang mit dem Studium durchgeführt wird.

Mehr Informationen unter:
www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Bildung/Wissenskredite_fuer_Studenten/Bildungskr48/index.jsp


Studienkredite:
Studienkredite gelten für viele immer noch als rotes Tuch, da diejenigen verschuldet aus einem Hochschulstudium gehen. Dabei wird vergessen, dass dies nicht nur Risiken sondern auch Chancen birgt: Wer alle Zeit und Konzentration auf sein Studium verwendet, kann meist schneller und besser absol-vieren und hat es damit auch leichter einen Job zu finden, so dass sich ein Kredit auch sehr schnell bezahlt machen kann.

Informationen zu Studienkrediten:
www.bildungsfonds.de/
www.deutsche-bildung.de/
www.deutsche-bank.de/pbc/content/studium_und_finanzen-studenten_kredit.html
www.dresdner-studentenbanking.de/
www.dkb-studenten-bildungsfonds.de/
www.kfw-foerderbank.de/
www.sparkasse.de/s_finanzgruppe/studienkredit.html
www.vr-bildungsfinanzierung.de/banksuche.php

 

Stipendien, Nachwuchs- und Begabtenförderung:
Begabtenförderungen und Stipendien werden von verschiedenen Stiftungen vergeben. Grundlage der Förderprogramme ist immer eine individuelle Förderung besonders begabter und/oder motivierter Studierender und Doktoranden. Studienstipendiaten werden meist aufgrund von Vorschlägen der Hochschulen, bzw. der Hochschulprofessoren, durch Wettbewerbe oder durch Initiativbewerbungen ermittelt. Sie erhalten nicht-rückzahlbare Stipendien über definierte Zeiträume.

Begabtenförderungen und Stipendien können in der Regel erst nach Beginn des Studiums beantragt werden. Sie wenden sich nicht ausschließlich an Studierende mit besonders guten Noten, sondern habe die Aufgabe, junge Menschen, die darüber hinaus auch Potenzial für einen zukünftigen, bedeutsamen Beitrag zum Gemeinwesen erkennen lassen. Oft müssen Bewerbungen zu bestimmten Terminen eingereicht werden. Diese sind in der Regel auf der Website der Stiftung zu erfahren.

Informationen unter:
www.begabte.de
www.begabtenfoerderungswerke.de


Die wichtigsten bundesweiten Begabtenförderungswerke und Stiftungen:

Heinrich-Böll-Stiftung / www.boell.de
Förderung deutscher und ausländischer Studierender und Graduierter aller Fachrichtungen; Gezielte Förderung von Frauen, insbesondere in naturwissenschaftlichen und technischen Fächern; Studien-, Promotions- und Aufbaustipendium, auch Auslandsaufenthalte; Teilnahme an den Seminaren der Stiftung erwünscht.

Studienstiftung des deutschen Volkes e.V. / www.studienstiftung.de
Förderung von deutschen Studierenden an wissenschaftlichen und künstlerischen Hochschulen, auch Auslandsaufenthalte und Promotion; Studenten und Abiturienten können sich nicht selbst bewerben, sondern müssen von ihren Dozenten oder Lehrern vorgeschlagen werden

Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. / www.fes.de
Förderung von deutschen Studenten und Studierenden aus Entwicklungsländern, gefördert wird Erst-studium und Promotion, Teilnahme an den Seminaren der Stiftung erwünscht.

Rosa Luxemburg Stiftung e.V. / www.rosaluxemburgstiftung.de
Die Stiftung vergibt Stipendien an Studierende und Promovierende, die sich für soziale Gerechtigkeit, Demokratie und Freiheit kritischen Denkens einsetzen.


Friedrich-Naumann-Stiftung / www.fnst.org
Förderung von deutschen Studenten nach dem 3. Semester, ausländische Studierende nach einer akademischen Zwischenprüfung, Priorität für Bewerber, die Promotion oder Aufbaustudium antreten.

Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. / www.kas.de
Förderung deutscher und ausländischer Studenten und Graduierter, studienbegleitendes Seminar-programm für fächerübergreifenden Gedankenaustausch.

Hans-Böckler-Stiftung / www.boeckler.de
Mitbestimmungs-, Forschungs- und Studienförderungswerk des DGB, v.a. für Studierende im zweiten Bildungsweg.

Gottlieb Daimler- und Karl Benz-Stiftung / www.daimler-benz-stiftung.de
Förderung von Forschungstätigkeit im Ausland, alle Bereiche, Voraussetzung ist ein eigenes For-schungsvorhaben, Altersgrenze bei 30 Jahren

Otto Benecke Stiftung e.V. / www.obs-ev.de
Förderung und schulische sowie sprachliche Ausbildung für Spätaussiedler, Asylbewerber und Kontin-gentflüchtlinge.

Cusanuswerk - Bischöfliche Studienförderung / www.cusanuswerk.de
Förderung katholischer Studierender aller Fachrichtungen

Evangelisches Studienwerk e.V. Villigst / www.evstudienwerk.de
Förderung von evangelischen Studierenden, es wird ein interdisziplinärer Kontext erwartet. 

Hanns-Seidel-Stiftung e.V. / www.hss.de
Förderung von Studierenden aller Hochschulen

Stiftung der Deutschen Wirtschaft e.V. / www.sdw.org Studienförderwerk Klaus Murmann
Im Zentrum des Programms steht die Förderung von unternehmerischem Denken und Handeln. Es wendet sich vor allem an begabte Studenten und Doktoranden aller Fachrichtungen.

  
Duales oder vergütetes Studium:
Dual Studierende verbringen die Hälfte ihrer Ausbildungszeit in einem ausbildenden Unternehmen, die andere Hälfte bei der Studieninstitution. Vor Studienbeginn schließen Student und Unternehmen einen Ausbildungsvertrag. Der Student erhält während der gesamten Studienzeit  ein Ausbildungsgehalt, das im besten Fall alle Lebenshaltungskosten abdeckt. Dabei sollte jedoch berücksichtigt werden, dass diese Form des Studiums eine doppelte Belastung ist und nicht sehr freizeit- und familienfreundlich ist.

Eine sehr ähnliche Möglichkeit bietet die Bundeswehr. Hier verpflichtet sich der Student für 12 Jahre bei der Bundeswehr und ist neben dem Studium auch zum Wehrdienst verpflichtet.
 

 


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