Wer nach intensiver Suche sein Wunschstudienfach gefunden hat, muss sich hierum bewerben. Dabei sollten Sie in jedem Fall die folgenden Punkte beachten:
 

  • Voraussetzungen klären
    Haben Sie die formalen Voraussetzung für eine Zulassung? Punkte, die Sie prüfen müssen sind, ob Sie die richtige Hochschulzugangsberechtigung haben, ob es Pflichtpraktika oder andere formale Kriterien gibt. Was für Ihren Traumstudiengang erforderlich ist, können Sie entweder bei der Hochschule erfragen oder in der Auswahlsatzung des Studienganges nachlesen.
  • Bewerbungsschluss
    Häufig ist es der 15. Juli zum Wintersemester und der der 15. Januar zum Sommersemester. Aber viele Hochschulen weichen erheblich von diesen Fristen ab. Erfragen Sie zur Sicherheit bei der Hochschule, wann die Ausschlussfrist für eine Bewerbung ist.
  • Auswahlverfahren
    Ist der Studiengang zulassungsbeschränkt? Wenn ja, welche Kriterien spielen bei der Auswahl der Bewerber eine Rolle?
  • Vergangene Verfahrensergebnisse
    Um Ihre Chancen auf einen Studienplatz zu erhöhen, werfen Sie einen Blick auf die Verfahrensergebnisse in den letzten Vergabeverfahren. Hätten Sie im letzten Vergabeverfahren einen Studienplatz bekommen? Aber Vorsicht, die Vergabegrenzen verändern sich, das ist abhängig von der Anzahl der Bewerber.
  • Plan B
    Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie in Ihrem Wunschstudienfach einen Platz erhalten, sollten Sie sich in jedem Fall für verschiedene Studienfächer bewerben. So bekommen Sie einen Studienplatz und müssen keine Pläne für ein Überbrückungsjahr schmieden.
  • Rechtsweg
    Sie sind sich sicher, dass Sie im angestrebten Fach keinen Studienplatz erhalten. Dann sprechen Sie mit einem Rechtsanwalt für Hochschulrecht. Der kann Ihnen erläutern, ob Sie auf dem Rechtsweg vielleicht eine Chance haben, sich den Studienplatz zu erstreiten.
  • Formalitäten einhalten
    Eine Bewerbung um einen Studienplatz unterliegt strengen formalen Regeln. Werden diese nicht beachtet, nimmt man nicht am Auswahlverfahren teil. Da gibt es kein Pardon und keine Ausnahme! Vergewissern Sie sich, dass Ihre Dokumente vollständig sind, dass Sie die Formulare richtig und wahrheitsgemäß ausgefüllt haben und dass etwaige Beglaubigungen durch eine von der Hochschule legitimierte Stelle durchgeführt wurden.

 

 


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