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Formale Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung an einer deutschen Hochschule ist eine gültige Hochschulzugangsberechtigung. Folgende Hochschulzugangsberechtigungen werden in Deutschland anerkannt:
- Abitur = allgemeine Hochschulreife (uneingeschränkte Studienberechtigung), wird meist an einem Gymnasium, Fachgymnasium, Gesamtschule, Fachoberschule oder einer Waldorfschule erworben.
- Fachgebundene Hochschulreife = eingeschränkte Studienberechtigung für bestimmte Fächer, wird meist auf einem beruflichen Gymnasium beziehungsweise Fachgymnasium oder einer Berufsoberschule erworben.
- Fachhochschulreife = berechtigt zu einem Studium an einer Fachhochschule, wird mittlerweile aber auch für viele Bachelorstudiengänge an den Universitäten akzeptiert.
- Internationales Baccalaureate = international anerkannte Hochschulzugangberechtigung. Wird meist von internationalen Schulen vergeben, die in einem Verband organisiert sind (http://www.ibo.org/). Die Anerkennung ist in Deutschland neben der Punktzahl von der Fachkombination abhängig. Geregelt wird die Anerkennung durch den Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.03.1986 i.d.F. vom 18.11.2004.
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- Interationale Schulabschlüsse: Viele ausländische Schulabschlüsse werden in Deutschland als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt. Details hierzu sind auf der Internetseite http://www.anabin.de/ aufgeführt. Weiter Informationen zu Hochschulzugangsberechtigungen aus dem Ausland stellt der Deutsche Akademische Austauschdienst im Internet unter www.daad.de zur Verfügung.
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