Steigende Zulassungsgrenzwerte:
Wir beobachten, dass immer mehr Studiengänge bewirtschaftet werden. Das bedeutet, dass mehr Bewerber als Studienplätze vorhanden sind, so dass ein Auswahlverfahren durchgeführt werden muss. Dies geschieht in den meisten Fällen über eine Abiturbestenquote (60-90% der Studienplätze werden darüber vergeben) und eine Wartezeitquote (10-40% der Studienplätze werden darüber vergeben).

Folgende Gründe sind für die steigenden Zulassungshürden verantwortlich:
Durch die Umstellung der Studienabschlüsse, fallen Studienplätze weg, da das neue System nicht mehr so viele Studienplätze zulässt. Durch die doppelten Jahrgänge (Abi nach der 12. oder 13. Klasse) entsteht bis 2010 ein so genannter Flaschenhals, das heißt, es kommen bis zu ca. 80.000 zusätzliche Studienbewerber pro Jahr hinzu.

Durch die zunehmenden Onlinebewerbungen ist es viel einfacher geworden sich für viele Studiengänge zu bewerben. Das hat aber auch zur Folge, dass die Nachrück- und Losverfahren an Bedeutung gewinnen werden.

Strategien für die Bewerbung:
Ein Beispiel: Lena hat im Jahr 2009 ihr Abitur mit einer 2,1 abgeschlossen und möchte im Wintersemester 2009/2010 im Bereich Kommunikations- oder Kulturwissenschaften studieren. Dies ist ein hoch kompetitiver Studienbereich mit viele Studieninteressierten und wenigen Studienplätze. Würde sie sich nun nur in den Großstädten Berlin, Hamburg, Köln und München auf Studiengänge in diesem Bereich bewerben, hätte sie schlechte Chancen.

Es ist also wichtig einige Sicherheitsanker zu werfen. Deshalb empfehlen wir, einige Studiengänge in weniger beliebten Städten mit in das Bewerbungsverfahren integrieren. Oftmals gibt es Studiengänge, die sich etwas anders als der Mainstream nennen, aber sehr vergleichbare Inhalte haben. Es lohnt sich also bei manchen exotisch klingenden Studiengängen etwas genauer in die Studienordnung zu schauen.

 
Direktbewerbung bei der Studieninstitution:
Der Zugang zum Großteil der Studiengänge erfolgt über eine direkte Bewerbung bei der Studieninsti-tution. Zum Großteil kann dies online über die Homepage der Studieninstitution geschehen. Bitte achten Sie immer darauf, welche Unterlagen der Bewerbung beigefügt werden müssen! Die meisten Hochschulen sortieren unvollständige Bewerbungen sofort aus. Es empfiehlt sich, bei Fragen das Immatrikulationsamt der Studieninstitution zu bemühen. Folgende Unterlagen sollten Studienbewerber vorab bereithalten:

  • Mehrere Abiturzeugnisse in amtlich beglaubigter Kopie, am besten direkt von der Schule noch mal beglaubigen lassen. Beglaubigungen der Kirche oder der Pfarrämter werden nicht immer akzeptiert
  • aktueller Lebenslauf
  • Zeugnisse/Nachweise über eventuell benötigte berufspraktische Erfahrungen
  • Eventuell benötigte Sprachnachweise (z.B. TOEFL)

Aufnahme- und Eignungstests:
Immer mehr Studieninstitutionen verlangen Aufnahmetests für eine erfolgreiche Studienbewerbung. Das Verfahren verläuft normalerweise über mehrere Stufen. Die erste Stufe ist eine schriftliche Bewerbung, mit den Zeugnissen, einem Lebenslauf und einem Motivationsschreiben. Wer zur zweiten Stufe eingeladen wird, muss meist einen schriftliche Test (Aufgaben aus dem Bereich Logik, Mathematik, Englisch etc.) und ein mündliches Aufnahmegespräch absolvieren. Wer erfolgreich an einem solchen Aufnahmeprocedere teilnehmen möchte, sollte frühzeitig mit den entsprechenden Vorbereitungen beginnen.

Lange bekannt sind Aufnahmetests im musischen und künstlerischen Bereich. Hierfür ist eine sehr intensive Vorbereitung notwendig, um überhaupt eine Chance zu haben.

Bewerbung bei der Zentralen Vergabestelle (ZVS):
Von der ZVS werden die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie, Biologie und Psychologie in einem bundesweiten Vergabeverfahren vergeben. Zusätzlich werden bestimmte Studiengänge in Nordrhein-Westfalen nur über die ZVS vergeben. Das Vergabeverfahren der ZVS vergibt 20 % der Plätze an die Abiturbesten, 20 % nach Wartezeit und 60 % können die Hochschulen selbst auswählen. Folgende Bewerbungsfristen gelten:

 
Sommersemester:

  • für Altabiturienten der 30. November
  • für Neuabiturienten der 15. Januar

Wintersemester:

  • für Altabiturienten der 31. Mai
  • für Neuabiturienten der 15. Juli

[planZ übernimmt keine Gewährleistungfür die Bewerbungsfristen]

Bewerbung und mehr Informationen unter: www.zvs.de

Nachrückverfahren und Losverfahren:
Wird von der ZVS oder einer Studieninstitution ein abschlägiger Zulassungsbescheid erteilt, haben die Studienanwärter noch die Möglichkeit, über das Losverfahren dennoch zum gewünschten Studiengang zugelassen zu werden. Die öffentlichen Studieninstitutionen verteilen nach Abschluss der Studienplatz-vergabe alle Studienplätze, die nicht durch Immatrikulation bestätigt wurden, also bereits vergebene Studienplätze, die nicht angetreten wurden, entweder über ein Nachrückverfahren oder durch Losentscheid.

Im Nachrückverfahren werden die potenziellen Studenten berücksichtigt, deren NC oder Wartesemesterzahl an die jeweils geltenden NC- oder Wartesemesterwerte anschließt. Sie erhalten nach der Immatrikulationsphase, die mit dem Beginn des Semesters abschließt, automatisch einen Bescheid, an welcher Stelle der Warteliste für ein Studium sie sich befinden und können auf nicht angetretene Studienplätze nachrücken.

Ähnlich verhält es sich mit dem Losverfahren. Nach Abschluss der Immatrikulationsphase werden Restplätze über ein Losverfahren verteilt. Allerdings müssen sich potentielle Studenten für dieses Ver-fahren extra bewerben. Diese Bewerbung kann formlos per Postkarte erfolgen.

Textvorschlag: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stelle ich Antrag auf Teilnahme am Losverfahren im Fach XXXX. Mit freundlichen Grüßen XXXX. Adresse und Telefonnummer nicht vergessen!

Ein negativer Bescheid aus dem Losverfahren erfolgt in der Regel nicht, d.h. Bescheid erhalten nur die Studenten, die im Losverfahren freie Studienplätze erhalten haben.


Quereinstieg als Weg ins Studium:
Quereinstieg bedeutet, zunächst einige Semester in einem anderen Fach zu studieren, dessen Grundlagen denen des eigentlichen Wunschsstudiums so nahe wie möglich kommen. Werden die er-brachten Leistungen vom zuständigen Prüfungsamt als gleichwertige Studienleistungen anerkannt, kann sich der Betreffende für ein höheres Fachsemester bewerben. Damit kann das Zulassungsverfahren zum ersten Fachsemester, bei dem naturgemäß die größte Konkurrenz herrscht, umgangen werden. Auch ist die Zulassung zu einem höheren Fachsemester immer universitätsintern geregelt und unabhängig von der ZVS, was besonders für die medizinischen Fächer interessant ist, die ausschließlich durch die ZVS vergeben werden.

Für einen Quereinstieg ist es erforderlich, dass Leistungen in Höhe von mindestens einem Semester anerkannt und bescheinigt werden. Quereinsteiger sammeln keine Wartesemester, weil sie an einer bundesdeutschen Hochschule eingeschrieben sind.

Das Konzept des Quereinstiegs ist mit einem hohen Risiko behaftet. Quereinstiegsinteressierte sollten sich damit auseinandersetzen, dass der Quereinstieg eventuell nicht klappt, sie das "provisorische Studium" ggf. also zu Ende führen müssen. Dies kann Auswirkungen auf die Studienmotivation haben und bedeutet natürlich auch eine starke Veränderung der beruflichen Perspektiven.

 


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