Der Begriff Numerus Clausus oder auch NC ist wohl das größte Mysterium für Studienbewerber. Es existieren eine Vielzahl an Geschichten und Legenden... Leider alle falsch. Um Ihnen Klarheit zu geben, erklären wir Ihnen jetzt einmal genau, was es mit dem NC so auf sich hat.

 

Definition: Der Numerus Clausus [lateinisch geschlossene Zahl] ist die zahlenmäßige Beschränkung von Zulassungen der Bewerber für einen Studienplatz.

Ursache: In der BRD ist das Grundrecht auf freie Berufswahl in den Grundrechten (Art. 12 GG) verbürgt. Dies schliesst selbstverständlich auch die freie Wahl der Ausbildung, des Studiums und der Hochschule mit ein. Soweit könnte sich also jeder in unserem Land, sofern er die formalen Voraussetzungen erfüllt, in jeden Studiengang einschreiben. Dies führte jedoch unweigerlich in ein Chaos, da einige Hochschulen total überfüllt wären und andere nahezu leergefegt. Demzufolge dürfen die Hochschulen anhand ihrer Kapazitäten Grenzen bestimmen, wieviele Studenten sie für einen Studienplatz zulassen können.

Das Prinzip: Grundsätzlich hat jede Hochschule für jeden Studiengang ein eigenes Zulassungsverfahren. Allen ist jedoch gemein, dass es sich um sogenannte Ranglistenverfahren handelt. Es werden also alle Bewerber anhand verschiedener Kriterien sortiert und dann die vorderen Bewerber bis zur Zulassungsgrenze zugelassen.

Am Beispiel: Nehmen wir an eine Hochschule hat 100 Studienplätze in einem Studiengang zu vergeben. Davon werden 60% anhand der Abiturnote und 40% anhand der Wartezeit vergeben. Es wird also eine Rangliste erstellt in der alle Bewerber mittels dieser Kriterien sortiert werden. Da es in dieser Sortierung zu Gruppenbildung kommen muss gibt es ein nachrangiges Kriterium mit dessen Hilfe innerhalb der Gruppen sortiert wird. Das Nachrangige Kriterium ist in diesem Beispiel die Wartezeit und die Abinote:

 

  Abiturbestenquote   Wartezeitbestenquote
Rang  Abitnote Wartezeit Rang Wartezeit Abinote
1. 1,0 0 1. 12 3,5
2. 1,6 2 2. 11 2,8
... ... ... ... ... ...
30. 2,3 4 20. 8 2,6
31. 2,3 3 21. 8 2,7
... ... ... ... ... ...
60. 2,6 4 40. 7 2,5
61. 2,6 3 41. 6 2,6

 

Hier bekommen die ersten 60 in der Abiturbestenquote und die ersten 40 in der Wartezeitbestenquote sofort eine Zulassung. Der NC lautet also wie folgt: 2,6 und 4 Wartesemester / 7 Wartesemester und 2,5. Mit dieser Vergabe ist das Hauptverfahren abgeschlossen. Die zugelassenen Bewerber müssen sich nun innerhalb einer Frist für den Studiengang einschreiben. Die Plätze, die innnerhalb dieser Frist nicht angenommen werden, stehen im Nachrückverfahren zur Verfügung. Die Vergabeliste wird um die Anzahl der nicht angenommenen Plätze erweitert. Erfahrungsgemäß werden so bis zu einem Drittel der Plätze wieder frei. Das ist jedoch stark von der Beliebtheit des Studienganges abhängig. Auch im Nachrückverfahren werden nicht alle Plätze angenommen - diese landen dann im Losverfahren. Hier werden die letzten freien Plätze tatsächlich verlost.

Durch diesen exemplarischen Fall wurde erklärt, wie das Ranglistenverfahren im Prinzip funktioniert. Obwohl dies die häufigste Vorgehensweise ist, gibt es viele Abweichungen - so werden beispielsweise einzelne Noten oder Berufserfahrung in das Verfahren als Auswahlkriterien einbezogen. Wie es für Ihren Wunschstudiengang im Detail läuft, erfahren Sie in der entsprechenden Auswahlsatzung zum Studiengang der Hochschule.

Neben dem NC ist auch die die Bedeutung von Wartezeit bzw. Wartesemester oftmals nicht klar. Dazu diese einfache Definition: Ein Wartesemester ist ein Halbjahr, in dem eine Person nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war. Wartesemester müssen nicht beantragt werden!

Verweise zu den NC-Internetseiten der Hochschulen finden Sie hier: http://studentenlexikon.de/

 

 


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